Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
1.1. Die Kunden (Auftraggeber kurz AG) beauftragen The Event Collective e.U. (in der Folge AN kurz AN) mit den im gesonderten Angebot und in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen.
1.2. Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Angebot oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer schriftlichen Bestätigung durch den AN. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
1.3. Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Angebotes und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen AN ausschließlich mit den in den Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.4. AN kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte AN) erbringen.
2. Leistungsgegenstand und Vollmacht:
2.1. Die Kunden beauftragen AN mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und Koordination einer Veranstaltung an dem im Angebot festgelegten Termin und Ort. AN kann je nach Kundenwunsch und Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen werden auf der Basis der im Angebot festgelegten Wünsche und Vorgaben erbracht.
2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird AN den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt – die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies AN zweckmäßig erscheint. AN obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (Netzwerkpartnern – NWP) wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an den AG, wobei AN immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird AN die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. AN berät das AG hinsichtlich rechtlich zu beachtenden Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung durch das AG empfehlen. AN übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.
2.3. Über Wunsch der Kunden wird AN für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge (je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) einholen.
2.4. AN wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und AG wird AN auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. AN ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. AN vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.
2.5. AN und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut AN die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten, soweit dies vertraglich vereinbart ist.
3. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:
3.1. AN räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 7 Tagen ab Abschluss zurück zu treten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktrittes nach Ablauf dieser Frist, steht AN jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 30% des vereinbarten Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt bis zwölf Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag wird eine Stornogebühr von 50 %, bis acht Wochen vorher von 80%, bis zwei Wochen vorher von 100% des Angebotes verrechnet. Der Rücktritt hat durch eine schriftliche Mitteilung an AN zu erfolgen und bedarf einer schriftlichen Rückbestätigung seitens AN über dessen Erhalt.
3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von AN unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. AN hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.
3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der schriftlichen Zustimmung von AN bedürfen. In diesem Fall ist mit AN im Falle eines erhöhten Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.
3.4. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen kann AN zu einem angemessenen Preis von 70,00 Eur pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.
4. Gewährleistung / Haftung:
4.1. AN leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. AN schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.
4.2. AN leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Für eine Überschreitung des Budgetrahmens ist AN jedoch nicht verantwortlich und hält sich schad- und klaglos.
4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des AN nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann AN diese mit der oben erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
5. Beratungshonorar:
5.1. Das Beratungshonorar und die zu erbringende Leistung wird im Angebot festgelegt. Das Angebot ist für beide Parteien bindend.
5.2. Sämtliche angeführte Preise verstehen sich als umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
5.3. Sollte im Rahmen des Angebotes eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese spätestens 8 Tage nach Auftragserteilung per Banküberweisung zu leisten. Dies wird im Angebot vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 8 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug in der angegebenen Währung zu leisten.
5.4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung maßgebend. AN ist berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von 12,00 EUR in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges ist AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.
5.5. Bei Veranstaltungen und Beratungsgesprächen außerhalb von Wien wird dem AG als Fahrkostenersatz 0,45 EUR pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet.
5.6. Die Kunden erklären sich bereit, bei der Buchung der Planung bzw. Betreuung für AN und Mitarbeitern pro Person eine Mahlzeit und alkoholfreie Getränke am Tag der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
5.7. Bei Veranstaltungen mit einer Entfernung von 100 km zum Firmensitz in Wien, haben die Kunden am Veranstaltungstag Zimmer für AN und Mitarbeitern für eine Nächtigung zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass eine Anreise am Vortag notwendig ist, sind bei einer größeren Entfernung zum Firmensitz zusätzlich am Vortag ein Zimmer zur Verfügung zu stellen.
6. Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:
6.1. Die Kunden willigen ein, dass AN im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass AN die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
6.2. Die von AN erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AN zulässig.
6.3. Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO finden Sie auf unsere Homepage unter „Datenschutzerklärung“.
7. Sonstiges:
7.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens von AN.
7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief), oder per E-Mail vorgenommen werden.
7.4. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Angebotes auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.